Riesenrobin
  Info zur Impfung
 

Schutzimpfungen

Immer wieder kommt es zu schweren Erkrankungen bei Kaninchen, da viele Tierbesitzer auf notwendige Schutzimpfungen verzichten.

Tierärzte berichten immer wieder von uneinsichtigen Tierbesitzern, die Impfungen leichtfertig ablehnen. Doch alle Erkrankungen, gegen die ein Kaninchen geimpft werden kann, sind gefährliche Infektionskrankheiten. Oft können diese Infektionen trotz intensiver und teurer Therapien nicht mehr geheilt werden.

Für jeden Tierfreund sollte deshalb auch bei Kaninchen die regelmäßige Impfung ein Muss sein. Geimpft werden kann gegen

Kaninchenschnupfen

Schnupfenerkrankung der Kaninchen bereiten vielen Züchtern große Sorgen. Sie bereitet erhebliche Probleme in der Zucht und in der Haltung. Kaninchenschnupfen kann bei Tieren aller Altersstufen auftreten.

Die Krankheit erkennen wir am eitrig schleimigen Nasenausfluss, der zwar gelegentlich zurückgehen kann, aber eine dauerhafte Heilung tritt nicht ein. Es kommt häufig vor, dass durch eine zusätzliche Infektion der Lunge, dieses zum Tod der Tiere führt. Die Krankheit wird überwiegend durch Nießen infizierter kranker Kaninchen in den Stallungen oder auf Schauen übertragen. So kann durch wenige Tiere innerhalb kurzer Zeit durch die Stallluft ein gesamter Bestand infiziert werden. Aber auch andere Faktoren wie z. B feuchtes, warmes oder schlechtes Stallklima und Zugluft wie auch zu viele Tiere in den Buchten wirken krankheitsbegünstigend. Auch können schlechtes, staubbelastetes Einstreu oder schlecht gelagertes Futter die Krankheit begünstigen.

Um die Krankheit vorzubeugen, können wir zwischen einer Schutzimpfung und der natürlichen Selektion wählen.

Wenn wir die Schutzimpfung vorziehen, so müssen die Tiere im gesamten Bestand und die Jungtiere spätestens nach dem Absetzen eine zweimalige Grundimpfung erhalten.

Bei der natürlichen Selektion müssen wir die Kaninchen noch genauer beobachten und Tiere mit Krankheitserscheinungen sofort aus den Stallungen entfernen. Zur Zucht werden nur Tiere genommen, die während des Jahres keine Krankheitserscheinungen zeigten.

RHD

Die Schutzimpfung sollte bei Jungtieren ab einem Alter von sechs Wochen beginnen, da jüngere Tiere selten erkranken.

Die RHD ((=Rabbit Hemorrhagic Disease)) ist bei vielen Kaninchenzüchtern auch als „ Chinaseuche“ bekannt, weil sie hier erstmals 1984 festgestellt wurde. Sie hat sich dann sehr schnell weltweit ausgebreitet. Auf dem europäischen Kontinent wurde Sie erstmals 1986 in Italien und 1986 in Deutschland festgestellt.

Bei Ausstellungen muss durch Impfbescheinigungen nachgewiesen werden, dass die Tiere gegen RHD schutzgeimpft sind.

Die RHD ist mittlerweile in ganz Deutschland vertreten, sie wird durch einen Virus übertragen. Die Übertragung der RHD erfolgt in der Praxis durch direkten Kontakt von infizierten mit gesunden Tieren. Auch ein indirekter Kontakt (z.B. Futter, Kleidung oder Einstreu ) kann Auslöser der Krankheit sein.

Plötzlich auftretende Todesfälle ohne erkennbare Krankheitserscheinungen sind Anzeichen von RHD. Die Tiere verenden meist unter Krampferscheinungen in wenigen Stunden. Die Tiere, die sich mit im Stall befinden, verenden meist 2 bis 3 Tage später. Die Ställe sollten anschließend gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Myxomatose

Die Myxomatose ist eine Kaninchenseuche die in Europa 1952 erstmals in Frankreich beobachtet wurde und sich dann sehr schnell über ganz Europa verbreitete.

Die Übertragung der Myxomatose erfolgt durch blutsaugende Insekten wie z.B. Mücken, Fliegen, Flöhe und Milben, diese Insekten dienen als Zwischenträger vom gesundem zum kranken Kaninchen. Es sind auch Übertragungen durch Futter, Einstreu oder der Umgang des Züchters mit erkrankten Tieren möglich. Besonders gefährdet sind Zuchtanlagen, die in einem Gebiet mit großem Wildkaninchenbestand liegen.

Die Krankheit erkennen wir an den starken Anschwellungen besonders im Kopfbereich, im weiteren Verlauf der Krankheit werden geschwürartige Schwellungen im Augen- und Nasenbereich festgestellt, welches zur Erblindung und zum Tod des Tieres führt.

Die Schutzimpfung gegen die Myxomatose sollte ab der vierten bis sechsten Woche erfolgen, eine weitere Impfung erfolgt dann nach etwa vier Wochen.

 

 
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